Allgemeine Geschäftsbedingungen


Präambel

Coaching ist eine Dienstleistung im psychologischen Bereich. Sie umfasst Strategien des Selbstmanagements, der Gestaltung von Beziehungen zu anderen Menschen und zur Optimierung von Leistungen. Coaching wendet sich an Gesunde Personen. Zu einem Coaching gehört der Wille und die Bereitschaft, sein Coaching-Ziel zu erreichen. Dazu gehört, sich selbst in Frage zu stellen, sich auf neue Sichtweisen einzulassen und neue Verhaltensmöglichkeiten auszuprobieren. Der im Folgenden benannte „Klient“ steht als Synonym für sowohl den Coachee im Einzelcoaching als auch für ein Team im Teamcoaching, Workshop, Seminar o.ä.

1. Der Coaching-Vertrag Ein Coaching-Vertrag wird in der Regel nach der Analyse der Ist-Situation und des gewünschten Sollzustandes des Klienten, der Vorlage eines Coaching-Angebotes auf Initiative des Klienten vom Coach erstellt. Der Vertrag wird in diesem Fall durch Unterschrift des Klienten rechtskräftig. Anlagen und Vertragsbestandteile des Coaching-Vertrages sind die AGB, ethische Regeln im Umgang miteinander und, sofern im Vorfeld vereinbart und festgehalten, weitere Regelungen. Im Fall des seitens eines Unternehmens für einen Mitarbeiter finanzierten Coachings wird ein dreiseitiger Vertrag geschlossen.

2. Leistungserbringung und Leistungsort Das Coaching findet nach Wahl des Klienten entweder in den Räumen des Coaches oder an einem gemeinsam vereinbarten Ort nach vorheriger Terminabsprache statt. Ein Online- Coaching per Zoom ist gleichfalls möglich, sollte es aus räumlichen Gründen nicht anders möglich sein. Die Leistungen werden gemäß der Leistungs-beschreibung des Angebots und den Vereinbarungen im Coaching-Vertrag erbracht.

3. Mitwirkungspflicht Der Klient ist für die Erfüllung und Umsetzung der erarbeiteten, vereinbarten Ziele und Lösungen selbst verantwortlich. Dafür ist es notwendig, dass sich der Klient seinem Coach angemessen und vollständig offenbart, sowie alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Für alle Erfolge, Unterlassungen und „Nebenwirkungen“ während des Coaching-Prozesses gilt ebenfalls Offenbarungsmitwirkung. Für Folgen, die daraus entstehen, dass der Kunde unvollständige oder unwahre Angaben macht, trägt er selbst die Verantwortung.

4. Vergütung Der Coach erhält für das Coaching das vereinbarte Honorar zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Es sind Vorauszahlungen, monatliche Abrechnung und Pauschalbeträge möglich, die jeweils individuell vereinbart werden. Zusatzkosten, wie Reisekosten, Materialkosten usw. trägt der Auftraggeber. Näheres hierzu wird im Coaching-Vertrag geregelt. Aus dem Coaching-Vertrag kann von dem Klienten kein Recht abgeleitet werden gezahlte Honorare zurückzufordern. Vom Klienten unentschuldigt nicht wahrgenommene Coaching-Termine, sowie Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bleiben Gegenstand der Honorarrechnung.

5. Geheimhaltung Die Vertragspartner werden alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder von als vertraulich bezeichneten Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich behandeln. Schriftliche Aufzeichnungen des Coaches dienen seiner gewissenhaften Arbeit und sind unabdingbar. Der Coach sichert zu, auch diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. Ton- und Bildaufzeichnungen dürfen nur nach gegenseitiger Absprache angefertigt und nur nach Freigabe durch den Klienten zur Eigenwerbung des Coaches genutzt werden.

6. Haftung Der Coach steht dafür ein, dass er sein Coaching nach bestem Wissen erbringt. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Klienten werden ausgeschlossen. Folgen, die daraus entstehen, dass der Klient unvollständige oder unwahre Angaben macht, hat er selbst zu tragen. Ebenso hat der Klient die Folgen zu tragen, die aus der Nichterfüllung vereinbarter „Coaching-Hausaufgaben“ sowie der fehlenden Umsetzung der erarbeiteten Lösungen entstehen.

7. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse Der Coach ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coaching-Termine innerhalb angemessener Zeit zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse des Coaches, die aufgrund Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. Der Coach wird in diesem Fall einen schnellstmöglichen Ersatztermin vorschlagen.

8. Beendigung des Rechtsverhältnisses
Das Rechtsverhältnis kann jederzeit vom Klienten und mit Wirkung für die Zukunft einseitig gekündigt werden. In dem Fall sind alle bis dato geleisteten Stunden zu vergüten. Für die bereits vereinbarten Stunden steht dem Coach eine pauschale Abgeltung mit 30% auf die ausstehenden noch nicht erbrachten Leistungen zu. Der Coach kann das Rechtsverhältnis nur aus wichtigem Grund beenden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere das Bestehen einer Unvereinbarkeitslage.

9. Aufrechnung und Leistungsverweigerung Ein etwaiges Recht des Klienten zur Aufrechnung wird ausgeschlossen, es sei denn die Forderung des Klienten ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Gleiches gilt in dem Fall eines dreiseitigen Vertrages für das die Coachingleistungen finanzierende Unternehmen.

10. Nutzungsrechte Coaching-Konzeptionen und -Unterlagen sind nach dem Urheberrecht geschützt. Die Nutzungsrechte liegen bei dem Coach. Eine Vervielfältigung zum nicht rein privaten Gebrauch ist untersagt. Die Unterlagen sind nur zum persönlichen Gebrauch der Klienten bestimmt. Jede weitere Verwendung bedarf der Genehmigung durch den Coach. Eine Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.

11. Sonstiges Änderungen und Ergänzungen der Coaching-Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Vereinbarungen, durch die das Schriftformerfordernis aufgehoben wird. Sollten einzelne Bestimmungen des Coaching-Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, eine der unwirksamen Regelung möglichst nahekommender Vereinbarung in Schriftform zu treffen. Dies gilt ergänzend für Vertragslücken. Auf die Vereinbarungen zwischen den Parteien ist deutsches Recht anzuwenden. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Berlin.

12. Besonderheiten, entstehend durch andere geschäftliche Interessen des Coaches (Interessenkonflikte) Der Coach behält sich das Recht vor einen Klienten abzulehnen, deren Betreuung ihm auf Grund anderer geschäftlicher Verpflichtungen des Coaches nicht möglich ist (Überschneidung von Interessen in bestimmten Wirkungsregionen oder ähnliche Gründe). Gleiches gilt in einem dreiseitigen Vertrag, wenn und sobald sich eine Unvereinbarkeit von Interessenslagen der Beteiligten am Fortgang des Coachings ergibt.